BIS: Suche und Detail

Hilfe zur Gesundheit

Beschreibung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die als Leistungsbezieher nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) nicht bei einer Krankenkasse krankenversichert werden können. Zudem muss eine freiwillige Krankenversicherung ausgeschlossen sein. Die für die Krankenkasse entstandenen Kosten werden durch den Sozialhilfeträger erstattet.

Link zur Terminvergabe: timeacle - Stadt Dormagen Leistungen SGB XII, AsylbLG

Teamleiter: Herr Clemens

A-Da + Sd-Ss: Herr Peifer

De-J + St-Ts: Frau Weihrauch

Ka-Kd + Tu-Tz: Herr Clemens

Ke-M + U-Wo: Frau Knoche

N-Sch + Wr-Z: Frau Hartmann

§§ 47 - 52 SGB XII

Nachweis einer Krankenversicherung, dass keine Aufnahme in eine gesetzliche, private oder freiwillige Krankenversicherung möglich ist. 

Fachbereich Integration und Soziales

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen