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Hilfe zur Gesundheit

Beschreibung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die als Leistungsbezieher nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) nicht bei einer Krankenkasse krankenversichert werden können. Zudem muss eine freiwillige Krankenversicherung ausgeschlossen sein. Die für die Krankenkasse entstandenen Kosten werden durch den Sozialhilfeträger erstattet.

Link zur Terminvergabe: timeacle - Stadt Dormagen Leistungen SGB XII, AsylbLG

Teamleitung: Herr Peifer

A - Bd: Herr Peifer

Be - F: Herr Döring

G - Ko: Frau Güngör

Kp - N: Herr Wurdack

O - Sl: Frau Cakan-Parmaksiz

Sm - Z: Frau Soldatow

§§ 47 - 52 SGB XII

Nachweis einer Krankenversicherung, dass keine Aufnahme in eine gesetzliche, private oder freiwillige Krankenversicherung möglich ist. 

Soziale Leistungen, Amt für Integration und Soziales

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen