Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

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Dienstleistungsinformationen

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Problemen vorliegen, haben einen Anspruch auf Hilfeleistungen zur Überwindung von vorliegenden besonderen sozialen Schwierigkeiten, wenn sie diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können.

Besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten bestehen beispielsweise bei Menschen, die keine Wohnung oder keine gesicherte Lebensgrundlage haben.

Weiterhin könnten Anspruchsberechtigte in gewaltgeprägten Umständen leben oder aus einer geschlossenen Einrichtung entlassen worden sein.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Mittel, um Probleme der Lebensgestaltung, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen, abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.

 

Teamleiter: Herr Clemens

A-E: Herr Peifer

F-Kr: Frau Weihrauch

Ku-Le: Herr Clemens

Lf-Sa: Frau Hartmann

Sb-Z: Frau Soldatow

§§ 67 - 69 SGB XII

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Anliegen liegt kein allgemeingültiger Antrag vor. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Anliegen bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in vor.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson