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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Beschreibung

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Problemen vorliegen, haben einen Anspruch auf Hilfeleistungen zur Überwindung von vorliegenden besonderen sozialen Schwierigkeiten, wenn sie diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können.

Besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten bestehen beispielsweise bei Menschen, die keine Wohnung oder keine gesicherte Lebensgrundlage haben.

Weiterhin könnten Anspruchsberechtigte in gewaltgeprägten Umständen leben oder aus einer geschlossenen Einrichtung entlassen worden sein.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Mittel, um Probleme der Lebensgestaltung, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen, abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.

Link zur Terminvergabe: timeacle - Stadt Dormagen Leistungen SGB XII, AsylbLG

Teamleiter: Herr Clemens

A-Da: Herr Peifer

De-J: Frau Weihrauch

Ka-Kd: Herr Clemens

Ke-M: Frau Knoche

N-Sch: Frau Hartmann

Sd-Z: Frau Soldatow

§§ 67 - 69 SGB XII

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Anliegen liegt kein allgemeingültiger Antrag vor. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Anliegen bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in vor.

Fachbereich Integration und Soziales

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen