BIS: Suche und Detail

Jugendhilfe im Strafverfahren

Beschreibung

Im Jugendstrafrecht steht der junge Mensch im Mittelpunkt des Verfahrens.

Unsere Aufgaben sind:

  • Beratung über die Pflichten, Rechte und strafrechtlichen Folgen von jungen Menschen, die beschuldigt werden, bis zum 21. Lebensjahr eine Straftat begangen zu haben.
  • Betreuung und Begleitung der Minderjährigen, ihrer Eltern und Heranwachsenden bereits vor der Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei bis zum Abschluss des Strafverfahrens.
  • Mitwirken im Gerichtsverfahren: dabei wird insbesondere über die Lebenssituation der Angeklagten und deren Entwicklung berichtet.
  • Beratung über die weiterführenden Hilfsangebote und ggf. Einleitung und Durchführung der Erzieherischen Hilfen und Untersuchungshaftvermeidung.
  • Begleitung der jungen Menschen und ggf. deren Familien während des Vollzugs (Untersuchungs- und Strafhaft).

Die Beratung der Jugendhilfe im Strafverfahren ist kostenfrei. Sie unterliegt der Schweigepflicht. Die Berichterstattung beim Gericht ist transparent, die Inhalte der Berichte werden mit den betroffenen gemeinsam besprochen.

Die zentralen Aufgaben in der Jugendhilfe im Strafverfahren sind folgende:

  • Die JuHiS berät straffällige Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und informiert sie über die Angebote der Jugendhilfe.
  • die JuHiS betreut den betroffenen jungen Menschen bis zum Abschluss des Verfahrens.
  • Begleitung und Durchführung der erzieherischen Maßnahmen.

Zu den oben beschriebenen Aufgaben kommen noch eine Vielzahl weiterer Aufgaben, die im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes des Jugendamtes Dormagen und der Abteilung erzieherische Hilfen geleistet werden.

Erzieherische Hilfen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen