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Baulastenverzeichnis
Kurzbeschreibung
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- Eintragung und Löschung von Baulasten
Landesbauordnung NRW 2018 (BauO NRW 2018) Bauordnung NRW 2018
Für eine Auskunft benötigt:
- Eigentumsnachweis oder berechtigtes Auskunftsinteresse
- Rechnungsanschrift
Für die Eintragung benötigt:
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug, Abteilung 1 und 2 (nicht älter als 3 Monate) für das/die belastende/n Flurstück/e
- Fünf Lagepläne (1 Original, 4 Kopien)
Bauaufsicht und Bauverwaltung, Fachbereich Städtebau
Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig (zu Lasten des Begünstigten).
Eintragung oder Löschung einer Baulast:
Klären sie bitte vorher ab, ob die Eigentümer des betreffenden Grundstücks zur Baulastübernahme bereit sind.
Falls ein Erbbaurecht besteht, klären Sie dies auch mit dem Erbbauberechtigten.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: Herr Tim Hohlmann
Eintragung und Löschung einer Baulast: Frau Bettina Hoffmann
Baubürgerbüro
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht und Bauverwaltung
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- Mathias-Giesen-Str. 11
- 41540 Dormagen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-6124
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E-Mail: tim.hohlmann@stadt-dormagen.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-6113
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