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Kommunaler Ordnungsdienst – Störungen melden und Kontakt aufnehmen

Kurzbeschreibung

Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Dormagen ist im Stadtgebiet unterwegs und bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ansprechbar. Akute Hinweise können während der Dienstzeiten inzwischen unmittelbar telefonisch an die Mitarbeitenden gemeldet werden.

Beschreibung

Der Kommunale Ordnungsdienst – kurz KOD – ist der Außendienst des Ordnungsamtes. Seine Mitarbeitenden sind im Stadtgebiet präsent, gehen Hinweisen nach und schreiten bei festgestellten Störungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein. Sie tragen städtische Dienstkleidung und können sich ausweisen.

Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes

Zu den Aufgaben gehören insbesondere Präsenzstreifen, akute Ruhestörungen, Hunde- und Jugendschutzkontrollen sowie Überprüfungen von Gaststätten, Gewerbebetrieben, Veranstaltungen, Baustellen und Sondernutzungen. Hinzu kommen Feststellungen bei illegalen Abfallablagerungen, Verkehrsbehinderungen und ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen sowie die Unterstützung bei besonderen Einsatzlagen.

Welcher Kontaktweg ist richtig?

Rufen Sie an, wenn die Störung noch stattfindet. Nennen Sie Ort, Art und Dauer, erkennbare Gefahren und eine Rückrufnummer. Der KOD setzt seine Kräfte nach Dringlichkeit, Zuständigkeit und Verfügbarkeit ein; eine Meldung führt nicht automatisch zu einem sofortigen Einsatz. Nicht dringende Anliegen können schriftlich übermittelt werden. Nutzen Sie hierfür die angegebene Mail-Adresse oder den städtischen Mängelmelder des Beschwerdemanagements.

Abgrenzung zu Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst

Der KOD ist keine Notrufstelle. Bei Straftaten, Gewalt oder unmittelbarer Gefahr wählen Sie die 110. Bei Bränden, medizinischen Notfällen oder technischer Hilfe wählen Sie die 112. Außerhalb der KOD-Dienstzeiten sind akute Sachverhalte unmittelbar der Polizei unter der 02131 3000 zu melden.

Dienstzeiten und Kontakt

Der KOD ist zukünftig im Normalfall zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar: Montag bis Freitag 7 bis 22 Uhr, Samstag 12 Uhr bis Sonntag 2 Uhr und Sonntag 14 bis 20 Uhr. Akute ordnungsrechtliche Störungen können Sie unmittelbar an die Mitarbeitenden unter der folgenden Rufnummer melden: 02133 257-3333.

Sonstige, nicht dringliche Hinweise können per Mail an ordnungsamt@stadt-dormagen.de oder über den städtischen Mängelmelder gemeldet werden.

Zu besonderen Einsatzlagen können die Einsatzzeiten der Mitarbeitenden abweichen. 

Ordnungsbehördengesetz NRW

Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW

Diverse spezialgesetzliche Rechtsgrundlagen sowie Satzungen und Verordnungen

Ordnungsamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen