Gaststättenbetrieb: dauerhafte Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Sie möchten eine Gaststätte eröffnen, übernehmen oder wesentlich verändern und alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten? Klären Sie die gaststättenrechtliche Erlaubnis.
Beschreibung
Wer ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe betreiben möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis. Das betrifft insbesondere den gewerblichen Ausschank alkoholischer Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle. Ob Ihr Betrieb darunter fällt oder eine gesetzliche Ausnahme greift, hängt vom tatsächlichen Betriebskonzept ab.
Worauf bezieht sich die Erlaubnis?
Die gaststättenrechtliche Erlaubnis ist auf die betreibende Person beziehungsweise das Unternehmen, die Betriebsart und die zugelassenen Räume bezogen. Eine vorhandene Erlaubnis des Vorgängers geht bei einer Übernahme nicht automatisch auf Sie über. Auch Änderungen, etwa zusätzliche Räume oder eine veränderte Betriebsart, können eine neue Prüfung erforderlich machen. Klären Sie dies unbedingt rechtzeitig vor der Umsetzung.
Was wird geprüft?
Für die Entscheidung sind insbesondere die Zuverlässigkeit der betreibenden Person und die gesetzlichen Anforderungen an die Betriebsräume und deren Nutzung relevant. Daneben können beispielsweise baurechtliche, lebensmittelrechtliche und immissionsschutzrechtliche Fragen zu klären sein. Ein Miet- oder Pachtvertrag ersetzt weder eine Gaststättenerlaubnis noch die Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung.
Weitere Verfahren
Die Gewerbeanmeldung ist ein eigenständiges, separates Verfahren. Wer ausschließlich alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen anbietet, benötigt nach dem Gaststättengesetz grundsätzlich keine Gaststättenerlaubnis; andere Pflichten bleiben bestehen. Für einen nur vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass kommt dagegen die gaststättenrechtliche Gestattung in Betracht. Soll eine Außenfläche genutzt werden, ist deren Zulässigkeit zusätzlich zu klären.
So gehen Sie vor
Reichen Sie den hier verfügbaren Antrag rechtzeitig ein. Teilen Sie mit, ob es sich um eine Neueröffnung, Übernahme oder Änderung handelt. Lassen Sie sich die für Ihren Fall erforderlichen persönlichen und objektbezogenen Nachweise benennen, bevor Sie den erlaubnispflichtigen Betrieb aufnehmen.
Gaststättengesetz (GastG)
- Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
- Personalausweis (ggf. Aufenthaltsgenehmigungen, etc.) oder Gesellschaftsvertrag / Auszug aus dem Handelsregister / Vereinsregister
- Grundrisszeichnung Maßstab 1 : 50 oder 1 : 100
- Lageplan
- Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Heimatgemeinde
- Auszug aus der Schuldnerkartei
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Abnahmebescheinigung des Lebensmittelkontrolleurs (kann ggf. nachgereicht werden)
- Gaststätten Unterrichtungsnachweis der IHK
- Gesundheitszeugnis
- Bei Neubau der Gastsätte: TÜV Gutachten
Ordnungsamt
MIndestens 3 Monate vor Beginn der gewerblichen Ausführung
ca. 3 Monate
Ordnungsamt
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt
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- Straße: Paul-Wierich-Platz Hausnummer: 2
- PLZ: 41539 Ort: Dormagen
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- Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3235