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Gaststättenrechtliche Gestattung: vorübergehender Alkoholausschank

Kurzbeschreibung

Sie möchten bei einem Fest oder einer anderen besonderen Veranstaltung vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort ausschenken? Dafür kann eine Gestattung erforderlich sein.

Beschreibung

Aus besonderem Anlass kann ein erlaubnispflichtiger Gaststättenbetrieb vorübergehend unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Typische Anlässe sind beispielsweise ein Vereinsfest, ein Schützenfest oder eine vergleichbare zeitlich begrenzte Veranstaltung. Entscheidend ist das konkrete Angebot: Eine Gestattung betrifft den gaststättenrechtlichen Betrieb, nicht die Veranstaltung insgesamt.

Der besondere Anlass

Die Möglichkeit einer Gestattung dient nicht dazu, einen auf Dauer angelegten Gaststättenbetrieb ohne reguläre Erlaubnis zu führen. Beschreiben Sie deshalb den Anlass, die vorgesehene Betriebsdauer und den Zusammenhang zwischen Veranstaltung und Ausschank. Die Bezeichnung als Vereins- oder Privatveranstaltung entscheidet allein noch nicht, ob die gaststättenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Umfang und Verantwortung

Die Entscheidung bezieht sich auf das beantragte Vorhaben und die hierfür verantwortliche Person oder Organisation. Auflagen zum Schutz der Gäste und der Nachbarschaft sind einzuhalten. Auch bei einer Gestattung bleiben die einschlägigen Vorgaben insbesondere zum Jugendschutz und zur Lebensmittelhygiene zu beachten.

Werden lediglich alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen angeboten, ist grundsätzlich keine gaststättenrechtliche Gestattung erforderlich. Andere Genehmigungen oder Pflichten können dennoch bestehen. Die Nutzung öffentlicher Flächen, eine Straßenveranstaltung oder eine notwendige Lärmausnahme sind gesondert einzuordnen.

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Ordnungsbehörde Dormagen einzureichen.

Ordnungsamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen