Großen Hund anzeigen
Kurzbeschreibung
Zeigen Sie die Haltung eines Hundes an, der ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder mindestens 20 Kilogramm Gewicht erreicht.
Beschreibung
Die Haltung eines großen Hundes ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter sachkundig und zuverlässig ist, der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist und eine Haftpflichtversicherung besteht.
Voraussetzungen
- Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters
- Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
- Bestehende Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Sachkundenachweis
- Nachweis der Mikrochipnummer
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Foto des Hundes
Verfahrensablauf
Reichen Sie die Anzeige mit den Nachweisen optimalerweise per Mail beim Ordnungsamt ein. Das Ordnungsamt prüft die Unterlagen und fordert fehlende Nachweise bei Bedarf nach. Abschließend erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige.
Welche Hunde fallen unter diese Leistung
Bereits eines der beiden Merkmale genügt: mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder mindestens 20 Kilogramm Gewicht im ausgewachsenen Zustand. Die Widerristhöhe wird am höchsten Punkt des Rückens im Schulterbereich gemessen. Bei jungen Hunden ist deshalb auch die zu erwartende Größe maßgeblich.
Gehört Ihr Hund zu einer erlaubnispflichtigen Kategorie nach § 3 oder § 10 LHundG NRW, nutzen Sie bitte die entsprechende Dienstleistung. Eine Anzeige als großer Hund ersetzt diese Erlaubnis nicht.
Sachkunde und Versicherung
Für große Hunde kann die Sachkundebescheinigung neben dem amtlichen Tierarzt auch eine anerkannte sachverständige Person oder Stelle sowie eine von der Tierärztekammer benannte Tierärztin oder ein benannter Tierarzt erteilen. Eine allgemeine Teilnahmebescheinigung einer Hundeschule genügt nicht automatisch. Gesetzlich anerkannte Sachkunde, etwa aufgrund eines Jagdscheins, kann durch entsprechende Unterlagen belegt werden.
Die Haftpflichtversicherung muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abdecken. Sie ist während der Haltung aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsnachweis sollte dem betreffenden Hund eindeutig zugeordnet werden können.
Ein Führungszeugnis ist für große Hunde nicht pauschal als Standardunterlage erforderlich. Bei Anhaltspunkten für Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit kann das Ordnungsamt dessen Beantragung anordnen.
Ordnungsamt
Landeshundegesetz NRW
- Ausgefüllter Antrag
- Sachkundenachweis
- Nachweis der Mikrochipnummer
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Foto des Hundes
- Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters
- Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
- Bestehende Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen
25,00 € pro Hund.
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Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt
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- Straße: Paul-Wierich-Platz Hausnummer: 2
- PLZ: 41539 Ort: Dormagen
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- Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3251