Haltung eines Hundes bestimmter Rasse beantragen
Kurzbeschreibung
Beantragen Sie die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes einer in § 10 LHundG NRW genannten Rasse oder Kreuzung.
Beschreibung
Zu den Hunden bestimmter Rassen gehören Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Die Haltung bedarf einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis.
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Sachkunde und Zuverlässigkeit
- Fähigkeit, den Hund sicher zu halten und zu führen
- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Haftpflichtversicherung und Mikrochipkennzeichnung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
- Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Sachkundenachweis des amtlichen Tierarztes oder einer anerkannten sachverständigen Person beziehungsweise Stelle
- Nachweis der Mikrochipnummer
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Foto des Hundes
Vor der Aufnahme des Hundes
Klären Sie die erforderliche Haltungserlaubnis mit dem Ordnungsamt, bevor Sie den Hund aufnehmen. Allein das Einreichen eines Antrags berechtigt noch nicht zur Haltung. Die Anforderungen gelten unabhängig davon, ob der Hund bereits auffällig geworden ist. Bei Zweifeln an der Rassezuordnung legen Sie vorhandene Abstammungs- oder Übernahmeunterlagen vor.
Nachweise und Prüfung
Die Haftpflichtversicherung muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abdecken und während der Haltung bestehen bleiben. Für die Unterbringung erläutern Sie, wo der Hund gehalten wird und wie ein unkontrolliertes Verlassen verhindert wird. Das Ordnungsamt wird die ausbruchsichere Untebrringung bei Ihnen vor Ort abschließend prüfen. Eine Erlaubnis wird erst im Anschluss an die erfolgreiche Überprüfung ausgehändigt..
Beantragen Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und geben Sie die Stadt Dormagen als empfangende Behörde sowie den Verwendungszweck Hundehaltung an. Stimmen Sie die genaue Empfängerangabe bei Bedarf mit dem Ordnungsamt ab. Ein besonderes privates oder öffentliches Interesse ist für eine Erlaubnis nach § 10 nicht als zusätzliche Voraussetzung nachzuweisen.
Nach Erteilung der Erlaubnis
Beachten Sie die Nebenbestimmungen im Bescheid und die besonderen Anforderungen an das Führen des Hundes. Beim Ausführen ist die Erlaubnis oder eine Kopie mitzuführen. Erwerb, Abgabe, Halterwechsel, Umzug, Abhandenkommen und Tod sind dem Ordnungsamt nach den gesetzlichen Vorgaben mitzuteilen. Bei einem Wechsel des Haltungsortes ist auch die dort zuständige Behörde zu informieren.
Ordnungsamt
Landeshundegesetz NRW
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
- Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Sachkundenachweis des amtlichen Tierarztes oder einer anerkannten sachverständigen Person beziehungsweise Stelle
- Nachweis der Mikrochipnummer
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Foto des Hundes
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Sachkunde und Zuverlässigkeit
- Fähigkeit, den Hund sicher zu halten und zu führen
- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Haftpflichtversicherung und Mikrochipkennzeichnung
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Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt
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- Straße: Paul-Wierich-Platz Hausnummer: 2
- PLZ: 41539 Ort: Dormagen
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- Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3251