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Hecken und Äste im öffentlichen Verkehrsraum melden

Kurzbeschreibung

Eine Hecke ragt auf den Gehweg, Äste behindern Radfahrende oder ein Verkehrszeichen ist zugewachsen? Melden Sie die Stelle, damit die Beeinträchtigung geprüft werden kann.

Beschreibung

Straßen, Geh- und Radwege müssen sicher nutzbar bleiben. Bewuchs kann die Nutzung erschweren, wenn er den Durchgang verengt, Menschen zum Ausweichen auf die Fahrbahn zwingt oder die Sicht an Einmündungen und Ausfahrten behindert. Auch zugewachsene Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen und Hinweisschilder können die Sicherheit beeinträchtigen.

Diese Dienstleistung betrifft Bewuchs, der sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirkt. Dabei ist zunächst zu klären, von welchem Grundstück die Pflanzen ausgehen und wer für deren Pflege verantwortlich ist. Bei städtischen Bäumen und Grünflächen ist die zuständige Stelle für die Unterhaltung einzubeziehen.

Welche Angaben helfen

Nennen Sie die genaue Stelle und beschreiben Sie die Behinderung. Hilfreich sind beispielsweise Angaben dazu, ob ein Kinderwagen oder Rollstuhl noch vorbeikommt, welches Schild verdeckt ist oder an welcher Einmündung die Sicht fehlt. Teilen Sie mit, wenn Äste erkennbar beschädigt sind oder abzustürzen drohen.

Fügen Sie möglichst ein Übersichtsbild bei. Sie müssen den Überhang nicht selbst vermessen und weder den Eigentümer noch eine Rechtsgrundlage ermitteln. Betreten Sie dafür kein fremdes Grundstück und bringen Sie sich nicht in den fließenden Verkehr.

Was geschieht nach Ihrer Meldung

Die Stadt prüft die Beeinträchtigung und die Zuständigkeit. Soweit ein Einschreiten erforderlich ist, werden die verantwortlichen Personen oder die zuständige Unterhaltungseinheit einbezogen. Welche Maßnahmen notwendig sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gefährdung. Eine Meldung begründet keine automatische Fällung oder einen vollständigen Rückschnitt.

Hinweise für Grundstücksverantwortliche

Kontrollieren Sie, ob Ihre Bepflanzung die sichere Nutzung angrenzender Wege oder die Sicht beeinträchtigt. Stimmen Sie erforderliche Maßnahmen bei Unsicherheiten mit der zuständigen Stelle ab. Neben der Verkehrssicherheit sind Baum- und Artenschutz zu beachten. Eine notwendige Gefahrenbeseitigung und eine umfassende Gehölzentfernung sind nicht gleichzusetzen.

Streitigkeiten über eine Hecke ausschließlich zwischen zwei privaten Nachbargrundstücken gehören grundsätzlich zum privaten Nachbarrecht. Die Abholung oder Entsorgung von Schnittgut finden Sie unter Abfallentsorgung. Lärm durch Gartenarbeiten können Sie über die Lärmseite melden.

Ordnungsamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen