Märkte, Messen und Ausstellungen festsetzen lassen
Kurzbeschreibung
Sie veranstalten einen Markt, eine Messe oder eine Ausstellung? Mit einer gewerberechtlichen Festsetzung kann die Veranstaltung rechtlich eingeordnet und verbindlich festgelegt werden.
Beschreibung
Die Gewerbeordnung unterscheidet verschiedene Veranstaltungsarten, darunter Messen, Ausstellungen, Groß- und Wochenmärkte sowie Spezial- und Jahrmärkte. Eine Festsetzung kommt in Betracht, wenn die Veranstaltung die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Art erfüllt. Nicht jede Verkaufsveranstaltung ist deshalb automatisch ein festsetzungsfähiger Markt.
Was bewirkt die Festsetzung?
Die zuständige Behörde legt auf Antrag der veranstaltenden Person insbesondere Gegenstand, Veranstaltungsort, Zeitraum und Öffnungszeiten fest. An die Festsetzung können besondere gewerberechtliche Wirkungen anknüpfen. Welche Erleichterungen tatsächlich gelten, hängt von der Veranstaltungsart und den einschlägigen Vorschriften ab. Eine pauschale Befreiung von allen sonstigen Anforderungen ist damit nicht verbunden.
Welche Informationen werden benötigt?
Aus dem Veranstaltungskonzept sollte hervorgehen, welches Waren- oder Leistungsangebot vorgesehen ist und wer teilnehmen soll. Ein Ausstellerverzeichnis mit Branchenangaben und die Teilnahmebedingungen unterstützen die Einordnung. Je nach Fall sind außerdem Nachweise zur veranstaltenden Person und zur Zuverlässigkeit erforderlich.
Eine Festsetzung ersetzt weder die Berechtigung zur Nutzung des Veranstaltungsortes noch andere notwendige Entscheidungen. Bei öffentlichen Verkehrsflächen können straßenrechtliche Fragen hinzukommen. Auch Lebensmittelhygiene, Jugendschutz, Lärm- und Brandschutz sowie der Schutz von Sonn- und Feiertagen sind entsprechend dem Vorhaben zu beachten. Eine Standplatzbewerbung bei einem bereits bestehenden Markt ist von der Festsetzung der gesamten Veranstaltung zu unterscheiden.
So gehen Sie vor
Reichen Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Beschreibung mit Ort, Angebot, vorgesehenen Öffnungszeiten und Ausstellerübersicht ein. Legen Sie die Teilnahmebedingungen und einen Flächenplan bei, soweit diese bereits vorliegen. Teilen Sie Änderungen gegenüber früheren Festsetzungen ausdrücklich mit und stimmen Sie weitere erforderliche Verfahren ab.
Ordnungsamt
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
Ordnungsamt
-
- Straße: Paul-Wierich-Platz Hausnummer: 2
- PLZ: 41539 Ort: Dormagen
-
- Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02133 257-3235