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Spielhalle eröffnen oder übernehmen

Kurzbeschreibung

Sie möchten in Dormagen eine Spielhalle neu eröffnen, übernehmen oder wesentlich verändern? Lassen Sie die Zulässigkeit des Standorts und die erforderlichen Erlaubnisse vor der Aufnahme des Betriebs prüfen.

Beschreibung

Eine Spielhalle ist ein Betrieb, dessen Schwerpunkt im Aufstellen von Spielgeräten oder in entsprechenden Spielangeboten liegt. Entscheidend sind die tatsächlichen Betriebsverhältnisse. Eine andere Bezeichnung des Unternehmens oder ein ergänzendes Getränkeangebot ersetzen diese Einordnung nicht.

Die Spielhallenerlaubnis betrifft den konkreten Betrieb und seine verantwortliche Betreiberin oder seinen Betreiber. Sie ist von der Erlaubnis zur gewerblichen Aufstellung einzelner Geräte und der Bestätigung des jeweiligen Aufstellortes zu unterscheiden. Beachten Sie hierfür zusätzlich die Dienstleistung „Spielgeräte aufstellen und Aufstellort bestätigen lassen“.

Welche Anforderungen werden geprüft

Für Errichtung und Betrieb sind die glücksspielrechtlichen Anforderungen nach § 24 Glücksspielstaatsvertrag 2021 und § 16 AG GlüStV NRW zu beachten. Weitere Genehmigungserfordernisse bleiben bestehen. Zu prüfen sind insbesondere die Zuverlässigkeit, der Standort, die Räume und die vorgesehenen Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz.

Die Lage zu anderen Spielhallen und zu geschützten Einrichtungen sowie besondere Standortkonstellationen können für die Entscheidung maßgeblich sein. Abweichungen und Sonderregelungen sind an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Eine bestimmte Ausnahme kann nicht allein aus einer vergleichbaren Spielhalle in einer anderen Kommune abgeleitet werden.

Informationen für die erste Prüfung

Beschreiben Sie, ob es sich um eine Neueröffnung, Übernahme oder Änderung eines bestehenden Betriebs handelt. Benennen Sie Betreiber, Rechtsform, Standort, vorhandene Erlaubnisse und die geplante Nutzung. Legen Sie einen Grundriss mit den Betriebs- und Nebenräumen sowie Angaben zur vorgesehenen Geräteaufstellung vor. Erläutern Sie den aktuellen baurechtlichen Nutzungsstand.

Für die weitere Bearbeitung sind persönliche beziehungsweise unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen zur Nutzung der Räume und die erforderlichen Konzepte zum Spieler- und Jugendschutz zusammenzustellen. Welche weiteren Nachweise Ihr konkreter Antrag benötigt, wird mit der Sachbearbeitung geklärt.

Verantwortung während des Betriebs

Die gesetzlichen Anforderungen gelten auch nach der Eröffnung. Dazu gehören insbesondere der Ausschluss Minderjähriger und gesperrter Personen, die erforderlichen Kontrollen sowie die Einhaltung des Sozialkonzepts und der erlaubten Betriebsbedingungen. Anforderungen an Aufsicht, Schulung, Werbung und Gestaltung sind ebenfalls zu beachten.

Prüfen Sie geplante Änderungen rechtzeitig mit dem Ordnungsamt. Eine Erlaubnis eines bisherigen Betreibers geht nicht allein durch einen Mietvertrag oder eine Geschäftsübernahme auf Sie über. Bei einem Betreiberwechsel ist die erforderliche neue Erlaubnis vor Weiterführung des Betriebs zu klären. Für Änderungen innerhalb einer Gesellschaft gelten die jeweils einschlägigen Regeln.

Weitere Verfahren

Stimmen Sie baurechtliche Fragen mit der Bauaufsicht ab. Die zulässige Nutzung der Räume, der Brandschutz und das Spielhallenrecht sind zusammen zu berücksichtigen. Für das Aufstellen von Geräten benötigen Sie die hierfür erforderlichen gerätebezogenen Entscheidungen. Gewerbeanmeldung und Vergnügungssteuer sind gesonderte Verfahren.

Ordnungsamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen