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Fundtiere und verletzte Tiere melden

Kurzbeschreibung

Sie haben ein entlaufenes Haustier oder ein möglicherweise hilfsbedürftiges Wildtier gefunden? Entscheidend sind Tierart, Zustand und die konkrete Gefahrensituation.

Beschreibung

Gefundenes Haustier

Ein Tier ohne Begleitung ist nicht automatisch herrenlos. Es kann seiner Halterin oder seinem Halter entlaufen sein. Lassen sich Eigentümer nicht unmittelbar feststellen, melden Sie den Fund über den für Fundtiere angegebenen Kontakt. Teilen Sie mit, wo sich das Tier befindet und ob es bereits sicher untergebracht ist. Eine Übernahme als eigenes Tier ist durch den Fund allein nicht gerechtfertigt.

Verletztes oder auffälliges Tier

Nähern Sie sich einem verletzten oder verängstigten Tier nur, wenn dies gefahrlos möglich ist. Auch sonst zutrauliche Tiere können in einer Notlage beißen oder kratzen. Stimmen Sie eine Aufnahme, einen Transport oder die Abgabe an eine Einrichtung möglichst mit der zuständigen Stelle beziehungsweise fachkundiger Hilfe ab. Eine kommunale Kostenübernahme für selbst beauftragte Leistungen kann nicht pauschal zugesagt werden.

Wildtiere

Nicht jedes allein angetroffene Jungtier ist verlassen. Beobachten Sie die Situation zunächst mit Abstand und holen Sie fachkundigen Rat ein. Für Wildtiere können zusätzlich jagd- und naturschutzrechtliche Regeln gelten. Der Rhein-Kreis Neuss stellt Hinweise zum Umgang mit Wildtierfunden bereit. Nehmen Sie insbesondere größere oder verletzte Wildtiere nicht ohne fachliche Anleitung auf.

Akute Gefahr und Tierschutz

Gefährdet ein Tier unmittelbar Menschen oder den Verkehr, verständigen Sie die Polizei; bei einer akuten Notlage eines Tieres nutzen Sie zwingend die telefonischen Kontaktwege. Hinweise auf tierschutzwidrige Haltung sind vom bloßen Fund eines Tieres zu unterscheiden. Hierfür ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss der fachliche Ansprechpartner.

Ordnungsamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen