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Abmeldung Musikschule Dormagen

Kurzbeschreibung

Falls Sie sich oder Personen, für die Sie erziehungs- bzw. sorgeberechtigt sind, vom Unterricht der Musikschule abmelden möchten, können Sie das online erledigen. Mit einem Klick auf den Link gelangen Sie zum Abmeldeformular und Evaluationsbogen.

Sollten Sie darauf abzielen, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu erwirken, bringen Sie die erforderlichen Belege bitte gesondert bei. Die Musikschule nimmt diese entgegen unter musikschule@stadt-dormagen.de bzw. auf dem Postweg: Stadt Dormagen, Musikschule, Langemarkstraße 1-3, 41539 Dormagen. Die Dokumente können auch zu den Geschäftszeiten im Sekretariat der Musikschule vorgelegt werden.

Kündigungen sind bis zum 5. März (für den 30. April) und 5. September (für den 31. Oktober) einzureichen. Eine außerordentliche Kündigung der Teilnahme ist aus wichtigem Grund möglich. Dies sind insbesondere Wegzug, Studium und Krankheit an mehr als vier Unterrichtstagen in Folge sowie pädagogische Gründe. Die Gründe sind zu belegen. Die Gebührenpflicht endet zum Ablauf des Monats der Kündigung.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel zeitnah nach Eingang der Abmeldung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen