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Einwohnerfragestunde

Kurzbeschreibung

Im Rahmen einer Einwohnerfragestunde können Sie als Einwohner*in Fragen an die Verwaltung stellen.

Beschreibung

In jeder Rats-und Ausschusssitzung findet zu Beginn der öffentlichen Sitzung eine Einwohnerfragestunde statt. Jeder Einwohner ist berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister/ Ausschussvorsitzenden zu richten. 

§ 48 Abs. 1 S.3 GO NRW, § 14 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Dormagen 

Fachbereich Bürger- und Ratsangelegenheieten/Ratsbüro

Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Es sollte sich um Fragen handeln, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Dormagen fallen, also keine Angelegenheiten, die z.B. auf Landes- oder Bundesebene geregelt werden.Die Einwohnerfragestunde soll einen Zeitrahmen von 30 Minuten nicht überschreiten. Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister/ Ausschussvorsitzende die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller kann pro Sitzung nur eine Frage mit maximal zwei Nachfragen stellen.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister oder einen Vertreter der Verwaltung. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine schriftliche Antwort. Eine Aussprache findet nicht statt. Fragesteller, die aus Zeitgründen in der Fragestunde nicht zu Wort gekommen sind, können ihre Fragen schriftlich an den Bürgermeister richten.  Fragen zu Angelegenheiten, die auf der Tagesordnung stehen, sind zulässig. Die Beantwortung erfolgt in Zusammenhang mit der Beratung des jeweiligen Tagesordnungspunktes.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen