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Einwohnerversammlung
Kurzbeschreibung
Der Rat hat die Einwohnerinnen und Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt zu unterrichten. Die Unterrichtung hat möglichst frühzeitig zu erfolgen.
Beschreibung
Bei der Einwohnerversammlung handelt es sich um eine politische Versammlung, bei der die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit haben, Anregungen zum städtischen Geschehen einzubringen. Eine Einwohnerversammlung soll insbesondere stattfinden, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben der Stadt handelt, die die strukturelle Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind. Die Einwohnerversammlung kann auf Teile des Stadtgebietes beschränkt werden.
§ 23 Gemeindeordnung NRW, § 7 Hauptsatzung der Stadt Dormagen
Fachbereich Bürger und Ratsangelegenheiten, Ratsbüro und Beschwerdemanagement
Hat der Rat die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschlossen, setzt der Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt alle Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung ein.
Der Bürgermeister führt den Vorsitz in der Versammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet der Bürgermeister die Einwohner über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung bzw. des Vorhabens. Anschließend haben die Einwohner Gelegenheit, sich zu den Ausführungen zu äußern und sie mit den vom Rat zu bestimmenden Ratsmitgliedern aller Fraktionen und dem Bürgermeister zu erörtern. Eine Beschlussfassung findet nicht statt. Der Rat ist über das Ergebnis der Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.
Zuständige Einrichtungen
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Stadt Dormagen
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-0
- Telefon:
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