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Anschluss an das Abwassernetz

Beschreibung

Erstmaliger Anschluss eines Grundstücks an das Abwassernetz (den Kanal) oder Änderung des Anschlusses.

Ein Grundstück soll an den Kanal angeschlossen werden. Der Bürger benötigt die Zustimmung sowie eine Information über die Lage des Anschlusses. Sofern noch kein Anschluss vorhanden ist, wird eine Herstellung erforderlich. In Sonderfällen handelt es sich um einen Zweitanschluss, der kostenpflichtig ist.

Erforderliche Angaben:

  • Ansprechpartner, Name, derzeitige Anschrift, Telefonnummer
  • Lage des Grundstücks, Straße, Hausnummer, Gemarkung-Flur-Flurstück
  • Angabe, was angeschlossen werden soll (Schmutzwasser, Regenwasser oder beides)

Voraussetzung: Der Anschlussbeitrag wurde bereits abgerechnet und der Anschluss ist nach Baurecht und Landrecht zulässig.

Nach Antragstellung oder Anfrage erhält der Bürger entweder eine Lageskizze mit der Mitteilung, was angeschlossen werden darf oder er wird bezüglich der Herstellung eines Anschlusses kontaktiert. 

Technische Betriebe Dormagen - Stadtentwässerung

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