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Baumateriallagerung, Baukran, bis 48 Stunden

Beschreibung

Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Lagerung von Baumaterial, Aufstellen von Bauwagen, Gerüstbau, Aufstellen von Bauzäunen etc. im öffentlichen Verkehrsraum.
Bei Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes bis zu 48 Stunden ist lediglich eine Aunahmegenehmigung gem. § 46 StVO erforderlich. Bei längeren Maßnahmen ist zusätzlich eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

In der Regel sollte der Antrag mindestens 14 Tage vor Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche vorliegen, da häufig noch Verkehrslenkungsmaßnahmen getroffen und/oder andere Behörden beteiligt werden müssen.

§ 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Straßenverkehrsbehörde

Lagerung von Baumaterial, Aufstellen von Baukränen, Baugerüsten, Bauzäunen etc.

  • ohne Ortstermin: 55,00 €
  • mit Ortstermin: 80,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen