Personalausweis (vorläufiger)
Kurzbeschreibung
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Zur Antragsstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich, wenn die Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen für einen endgültigen Personalausweis nicht ausreichend ist, das Dokument kurzfristig benötigt wird oder bei Verlust.
Ein vorläufiger Personalasuweis kann nicht beantragt werden, wenn ein Reisepass vorhanden ist.
Bürgeramt, Fachbereich für Recht und Ordnung
Die Erstellung mit anschließender Aushändigung erfolgt bei Antragsstellung.
Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Zu Antragsstellung für Minderjährige unter 16 Jahren, gelten die Richtlinien zum Personalausweis für Minderjährige.
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde (=aktueller Auszug aus dem Geburtenregister) zu Identifikation
- Ein gültiger QR-Code eines bei einem registrierten Fotografen erstellten digitalen biometrischen Lichtbildes gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Inneren.
- Bitte Beachten Sie, dass papiergebundene Passfotos mehr verwendet werden können.
10,00 Euro
Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung (bar oder unbar) zu entrichten.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürger-, Wahl- und Rentenversicherungsamt
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- Straße: Rathausgalerie, Kölner Straße Hausnummer: 96-100
- PLZ: 41539 Ort: Dormagen
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- Telefon:
02133 257-3222 - Fax:
02133 257-7732 - E-Mail:
buergeramt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Teamleitung
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Telefon: 02133 257-3210