BIS: Suche und Detail

Reisepass (vorläufiger)

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Zur Antragsstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Eine Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, ist möglich wenn die Bearbeitungszeit für einen Express Reisepass nicht mehr ausreichend ist. Die Erstellung mit anschließender Aushändigung erfolgt bei Antragsstellung.

Ausstellung eines endgültigen Reisepasses hat absoluten Vorrang, sodass bei der Beantragung geeigneter aktuelle Reiseunterlagen vorgelegt werden müssen.

Bürgeramt, Fachbereich für Recht und Ordnung

Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Zu Antragsstellung für Minderjährige unter 18 Jahren, gelten die Richtlinien zum Reisepass für Minderjährige.

 

Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt 1 Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

  • Bisheriger Reisepass bzw. Personalausweis ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde zu Identifikation
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Inneren (nicht älter als 1 Jahr / bei Kindern aktuell)
  • Reiseunterlagen (z.B. Buchungsbestätigung der Reise, Flugbestätigung, Hotelbestätigung, etc.)

26,00  €

Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung (bar oder unbar) zu entrichten.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen