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Aufnahme und Weiterleitung von Widersprüchen zu Rentenangelegenheiten

Beschreibung

Diese werden direkt aufgenommen und an den Rentenversicherungsträger bzw. an das Sozialgericht weitergeleitet. Bearbeitungsdauer: Die Aufnahme von Widersprüchen und Klagen erfolgt sofort, die Wartezeit ist abhängig von der Besucherzahl.

 

  • Ablehnungsbescheid
  • Angaben und Unterlagen zur Begründung des Widerspruchs oder der Klage
  • Bescheinigung des behandelnden Arztes
  • falls Bevollmächtigter: Vollmacht

Versicherungsamt, Bürgeramt, Fachbereich für Recht und Ordnung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen