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Bewohnerparkausweis
Kurzbeschreibung
- Bewohnerparkausweis Innenstadt Dormagen-Mitte
- Erteilung für eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug möglich
- gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen
- garantiert keinen Stellplatz
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner (Gültigkeit 1 Jahr) für den hierfür entsprechend ausgewiesenen Bewohnerparkbereich in Dormagen-Mitte.
Ein Bewohnerparkausweis kann nur ausgestellt werden, wenn der Antragssteller im ausgewiesenen Bewohnerbereich wohnt und dort amtlich angemeldet ist.
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.
Ausgewiesener Bewohnerbereich:
- Am Park
- Frankenstraße
- Friedrich-Ebert-Straße (HNr. 25 - 41 und 26 - 34)
- Helbüchelstraße (bis einschl. HNr. 30 c)
- Jussenhovener Straße (HNr. 1 - 5)
- Langemarkstraße
- Marktplatz
- Nettergasse (HNr. 16 - 44 und 33)
- Ubierstraße
- Vom-Stein-Straße (HNr. 1-37 a und 2 - 32)
§ 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über
1. die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, insbesondere über
(14) die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel sowie die Schaffung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen, insbesondere in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung oder Arbeitsstätte […].
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass und ggf. Aufenthaltstitel eAT)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der*die Fahrzeughalter*in sind
- Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
Bürgeramt, Fachbereich für Recht und Ordnung
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt auf 1 Jahr gültig.
sofort nach Prüfung der Unterlagen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Ausgewiesener Bewohnerbereich:
- Am Park
- Frankenstraße
- Friedrich-Ebert-Straße (HNr. 25 - 41 und 26 - 34)
- Helbüchelstraße (bis einschl. HNr. 30 c)
- Jussenhovener Straße (HNr. 1 - 5)
- Langemarkstraße
- Marktplatz
- Nettergasse (HNr. 16 - 44 und 33)
- Ubierstraße
- Vom-Stein-Straße (HNr. 1-37 a und 2 - 32)
Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch.
Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.
Die Unterlagen werden Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet.
Für einen persönlichen Termin: timeacle - Stadt Dormagen
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Bewohnerparkausweis | Gebuehr | zwischen 5,00 und 60,00 EUR | 5 Euro Monatsgebühr Parkausweis 10 Euro Änderung Kennzeichen |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgeramt, Wahlen
-
- Rathausgalerie, Kölner Straße 96-100
- 41539 Dormagen
-
- Telefon:
02133 257-3222 - Fax:
02133 257-7732 - E-Mail:
buergeramt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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-
Profil: Link
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Position: Teamleitung
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Telefon: 02133 257-3210
-