BIS: Suche und Detail

Geburtsurkunde

Kurzbeschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Man kann jederzeit bei dem Standesamt des Geburtsortes eine Geburtsurkunde anfordern.

Beschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern.

Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten: Geburtsurkunde (Standardformat DIN A4 oder Stammbuchformat DIN A5), Internationale Geburtsurkunde und  beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister.

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register. Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die zu bescheinigende Person geboren ist und gilt nicht als Personenstandsurkunde. Hinweis: die genaue Geburtszeit (Uhrzeit) ist auch in allen anderen Urkundenformen enthalten.

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie: 

  1. als Betroffener selbst oder als Elternteil: Personalausweis oder Reisepass
  2. als Kind, Enkel, Urenkel usw.: Personalausweis oder Reisepass und Nachweis des Verwandtschaftsgrades (Geburts- oder Heiratsurkunde)
  3. als Großeltern, Urgroßeltern usw.: Personalausweis oder Reisepass und Nachweis des Verwandschaftsgrades (Geburts- oder Heiratsurkunde)
  4. als derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann: Personalausweis oder Reisepass und Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Mietvertrag, Schreiben der anfordernden Stelle)
  5. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1. - 4. vorlegt: Eigener Personalausweis oder Reisepass, Personalausweis oder Reisepass der Person, die vertreten wird und schriftliche Vollmacht

Sollte die in Dormagen beurkundete Geburt länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv des Rhein-Kreises Neuss, Tel. 02133/530210, E-Mail: kreisarchiv@rhein-kreis-neuss.de.

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum „Personenstandsrecht“ https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre): die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht, die Eltern, der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG), die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie), Geschwister mit berechtigtem Interesse. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

Persönliche Beantragung: Die persönliche Beantragung erfolgt zu den allgemeinen Öffnungszeiten. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. 

Schriftliche Beantragung: Richten Sie ein formloses Schreiben oder eine formlose Email an das Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort sowie, wenn bekannt, Standesamt und Beurkundungsnummer. Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei bzw. fügen Sie der Email die entsprechenden Fotos als Dateianhang bei. Daraufhin wird Ihnen die Geburtsurkunde zeitnah einschließlich Gebührenbescheid per Post zugesandt.

 

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

Zuständige Einrichtungen