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Lebenspartnerschaftsurkunde

Kurzbeschreibung

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Beschreibung

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen und Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten: Lebenspartnerschaftsurkunde (Standardformat DIN A4 oder Stammbuchformat DIN A5) und beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Lebenspartnerschaft eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen und Hinweise als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt).

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie: 

  1. als Betroffener selbst: Personalausweis oder Reisepass
  2. als Kind, Enkel, Urenkel usw.: Personalausweis oder Reisepass und Nachweis des Verwandtschaftsgrades (Geburts- oder Heiratsurkunde)
  3. als Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw.: Personalausweis oder Reisepass und Nachweis des Verwandschaftsgrades (Geburts- oder Heiratsurkunde)
  4. als derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann: Personalausweis oder Reisepass und Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Mietvertrag, Schreiben der anfordernden Stelle)
  5. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1. - 4. vorlegt: Eigener Personalausweis oder Reisepass, Personalausweis oder Reisepass der Person, die vertreten wird und schriftliche Vollmacht

Sollte die in Dormagen beurkundete Lebenspartnerschaft länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv des Rhein-Kreises Neuss, Tel. 02133/530210, E-Mail: kreisarchiv@rhein-kreis-neuss.de.

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum „Personenstandsrecht“ https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre): die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht die Eltern die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie) Geschwister mit berechtigtem Interesse Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Persönliche Beantragung: Die persönliche Beantragung erfolgt zu den allgemeinen Öffnungszeiten. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. 

Schriftliche Beantragung: Richten Sie ein formloses Schreiben oder eine formlose Email an das Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Begründungsdatum und -ort der Lebenspartnerschaft sowie, wenn bekannt, Standesamt und Beurkundungsnummer. Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei bzw. fügen Sie der Email die entsprechenden Fotos als Dateianhang bei. Daraufhin wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde zeitnah einschließlich Gebührenbescheid per Post zugesandt.

 

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

Zuständige Einrichtungen