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Vergnügungsteuer

Beschreibung

Die Stadt Dormagen erhebt u.a. auf das Halten im Stadtgebiet von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und Gaststätten oder ähnlichen Räumen Vergnügungssteuer.

Bei Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielapparate) bemisst sich die Steuer nach dem Spieleinsatz.

Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Apparates sowie jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstellort bis zum 7. Werktag des folgenden Kalendermonats schriftlich anzuzeigen.

Für die Anmeldung von Automaten und die Erklärung zur Vergnügungssteuer stehen Ihnen Formulare zum Download bereit. Bitte reichen Sie diese bei der zuständigen Einrichtung ein. 

Ein Online-Verfahren für die Vergnügungssteuer wird derzeit entwickelt und bereitgestellt, sobald es zur Verfügung steht.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen