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Internationaler Leichenpass

Kurzbeschreibung

Die Überführung von Leichen ins Ausland darf ggf. nur mit Leichenpass ausgeführt werden. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Sterbeortes oder Bestattungsortes.

Beschreibung

Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können, kann ein Leichenpass erforderlich sein. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich der zuständigen Stelle des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen.

Bundesrecht:

Bezeichnung:
Internationales Abkommen über Leichenbeförderung (IALB) vom 10.02.1937 (RGBl. 1938 II S. 199)

URL:
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/241684/33824f620907160fc5e801378a255c59/vertragstextrgbl-data.pdf

Weitere:

§ 17 BestG NRW

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

Zuständige Einrichtungen