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Internationaler Leichenpass
Kurzbeschreibung
Die Überführung von Leichen ins Ausland darf ggf. nur mit Leichenpass ausgeführt werden. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Sterbeortes oder Bestattungsortes.
Beschreibung
Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können, kann ein Leichenpass erforderlich sein. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich der zuständigen Stelle des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen.
Bundesrecht:
Bezeichnung:
Internationales Abkommen über Leichenbeförderung (IALB) vom 10.02.1937 (RGBl. 1938 II S. 199)
Weitere:
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Standesamt
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Paul-Wierich-Platz 1
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
+492133 257-3288 - Fax:
+492133 257-7737 - E-Mail:
standesamt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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