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Infektionsschutz (IfSG)

Beschreibung

Beseitigung von drohenden Gesundheitsschäden durch nicht gereinigte und vermüllte Wohnungen im Wege der Ersatzvornahme.

Ber Verdacht auf Wohnungen, die längere Zeit nicht gereinigt und unversorgt geblieben sind, veranlasst das Ordnungsamt die Beseitigung von Gesundheitsgefahren. Meist wird dies von Nachbarn durch Gerüche im Treppenhaus festgestellt. Wenden Sie sich in diesem Fall an den zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Ordnungsamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen