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Ausnahmegenehmigungen von Verkehrszeichen
Beschreibung
In begründeten Einzelfällen ist es gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich, Ausnahmegenehmigungen von Verkehrszeichen zu erhalten.
Hinweise:
- Die Fußgängerzone darf während der Lade- und Lieferzeiten (22:00 - 11:00 Uhr) zum Be- und Entladen befahren werden. Lediglich an den Wochenmarkttagen dienstags und freitags ist dies nur eingeschränkt möglich.
- Die Altstadt Zons darf ebenfalls zum Be- und Entladen befahren werden .
In beiden Fällen gilt, dass der Ladevorgang erkennbar sein muss.
§ 46 Abs.1 StVO
14 Tage
Name | Typ | Kosten |
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Gebühren Ausnahmegenehmigung VZ je nach Dauer | Gebuehr | zwischen 25,00 und 400,00 EUR |
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich Recht und Ordnung
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Ordnungsamt
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-7000 - Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3232
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