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Schwer- und Großraumtransporte

Beschreibung

Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO
Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Großraum-/Schwertransporten bzw. von Transporten mit Überlänge, - höhe und/oder -breite (Ausnahmen von den Vorschriften des § 18 Abs. 1 Satz 2 und § 22 Abs. 2-4 StVO)
Antragstellung in der Regel 14 Tage vor Transportbeginn. Bei Transporten, die folgende Maße überschreiten:

Höhe: 4,00 m
Breite: 3,00 m
Länge: 22,00 m
Hinausragen der Ladung nach hinten: 4,00 m
Hinausragen der Ladung nach vorne: 1,00 m
Hinausragen der Ladung über die letzte Achse: 5,00 m

ist eine genaue Beschreibung der Fahrtstrecke erforderlich, da dann die Anhörung der Straßenbaulastträger erforderlich ist.

Für die Erteilung von Erlaubnissen gem. § 29 StVO ist der Rhein-Kreis Neuss zuständig.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

40,00 bis 350,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen