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Warenverkauf, Verkaufswagen
Beschreibung
Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung und Sondernutzungserlaubnis zum Verkauf von Waren im öffentlichen Verkehrsraum mit einem Kraftfahrzeug: Ausnahme von § 33 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (Verbot, Waren und Leistungen aller Art auf der Straße anzubieten).
Die Antragstellung muss mindestens zwei Wochen, bevor die Ausnahmegenehmigung benötigt wird, erfolgen. In der Regel wird die Genehmigung mit der Post zugeschickt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal zwei Wochen.
Bitte beachten Sie: Eine Ausnahmegenehmigung vom Ladenschluss, die nur für Eisverkäufer ausgestellt wird, kostetzusätzlich 45,00 €. Die Sondernutzung kostet 7,00 € pro Quadratmeter und Monat.
50,00 €
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich Recht und Ordnung
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Ordnungsamt
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-7000 - Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3241
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E-Mail: annika.mertens@stadt-dormagen.de
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