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Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Kurzbeschreibung

Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer die vorgeschriebenen Regeln nicht beachtet und befolgt. Die Einhaltung der Regeln, der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme auf öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen erfordert die Einsicht aller Verkehrsteilnehmer.

Beschreibung

Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten? Sie können dies dem Ordnungs- und Verkehrsdienst unmittelbar telefonisch mitteilen. Möglich ist aber auch eine schriftliche Anzeige an das Ordnungsamt der Stadt Dormagen durch eine Fremdanzeige.

Wer als Privatperson eine schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde machen möchte, der erstattet eine sogenannte Fremdanzeige. 

Wenn Ihnen auf der Straße ein Parkverstoß aufgefallen ist, den Sie der Ordnungsbehörde direkt mitteilen wollen, dann melden Sie sich bitte beim
 

Ordnungsamt der Stadt Dormagen
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen
Telefon: 02133/257-364
                 02133/257-498

Mail: verkehrsueberwachung@stadt-dormagen.de
 

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Wer ruft an?
    Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse.
     
  • Wo wird falsch geparkt?
    Geben Sie die Straße und nach Möglichkeit die Hausnummer an, eventuell auch einen anderen Anhaltspunkt (etwa: vor dem Supermarkt, bei der Apotheke ...)
     
  • Worin besteht der Parkverstoß?
    Wird zum Beispiel eine Rettungseinfahrt zugeparkt, parkt jemand in zweiter Reihe, liegt ein verkehrsgefährdendes Parken vor oder ähnliches? Steht jemand im absoluten oder im eingeschränkten Haltverbot? Wie ist die Beschilderung?
     
  • Hemmt das Falschparken den Verkehrsfluss?
    Ist vielleicht ein ganzer Straßenzug (also eine Vielzahl von Fahrzeugen) betroffen? Entstehen dadurch gefährliche Situationen?
     
  • Gibt es sonstige Besonderheiten?
    Was könnte darüber hinaus noch wichtig sein? Haben Sie den gleichen Verstoß schon häufiger festgestellt? Wenn ja, wie oft und wann?

Durch eine Außendienstkraft des Ordnungs- und Verkehrsdienstes wird im Anschluss an Ihren Anruf so bald wie möglich die Lage vor Ort beurteilt. Weitere Maßnahmen können eine Verwarnung oder auch das Abschleppen des Fahrzeugs / der Fahrzeuge sein, dies hängt von der jeweiligen Situation ab.

Bei akuten Behinderungen wenden Sie sich bitte an die Polizei Dormagen unter 02131/3000.

Fragen zum Bußgeldbescheid oder einer Ordnungswidrikeit

Das Bußgeldverfahren ist nach deutschem Recht ein Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Die Vorgehensweise ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) geregelt. Im Gebiet der Stadt Dormagen werden Ordnungswidrigkeiten in die drei folgenden Bereiche Aufgeteilt:

  • Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr (Aktenzeichen welche mit 710 ... beginnen),
  • Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr (Aktenzeichen welche mit 701 ... beginnen) und die
  • allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (Aktenzeichen welche mit 740 ... beginnen). 

Geschwindigkeitskontrollen sollen besonders gefährdete Standorte entschärfen und zur Sicherheit aller Vekehrsteilnehmer - insbesondere Kinder und Ältere beitragen. Für Fragen zu Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr stehen Ihnen folgende Kontaktpersonen zur Verfügung:

Herr Lovato, Frau Marciniak und Frau Wedekind

Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs geht es vor allem um die Einhaltung der Halte- und Parkverbote. Für Fragen zu Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr stehen Ihnen folgende Kontaktpersonen zur Verfügung:

Frau Schwind und Frau Yamankilicoglu

Für Fragen bei allgemeine Ordnungswidrigkeiten stehen Ihnen folgende Kontaktperson zur Verfügung:

Herr Bahlke

Die entsprechenden Kontaktdaten können Sie über die entsprechenden Auswahlfelder auf der rechten Seite entnehmen.

Bußgeldverfahren welche ein anderes, als die oben genannten Aktenzeichen beinhalten, werden ggf. durch einen anderen Fachbereich (Bauamt, Jugendamt etc.) erlassen. Hier entnehmen Sie die Kontaktdaten des jeweiligen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin aus dem Briefkopf.

Bundeseinheitliche Bußgeldkatalog, Ordnungsbehördliche Verordnungen / Satzungen der Stadt Dormagen, Ordnungswidrigkeitengesetz, sonstige Rechtgrundlagen

Ordnungsamt

Für Fremdanzeigen:

Ausgefüllter Vordruck

Für Fragen zum Bußgeldbescheid:

Aktenzeichen (entnahme aus dem Bußgeld- bzw. Verwarnungsgeldbescheid)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen