Suche
Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Antrag zur Teilnahme bei einer Wahl oder Abstimmung als ehrenamtlicher Wahlhelfer in einem Urnen- oder Briefwahllokal.
Am Einsatztag (Wahlsonntag) wird als Aufwandsentschädigung allen Ehrenamtlern ein Erfischungsgeld gezahlt.
Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Art der Wahl:
Kommunalwahlen und Abstimmungen: § 2 Abs. 4 KWahlG, § 7 KWahlO
Bundestagswahlen: §§ 8-11 BWG, §§ 6-10 BWO
Landtagswahlen: § 11 LWahlG; § 5, 6 LWahlO
Europawahlen: § 5 Abs. 1 - 3 EuWG; §§ 6 - 8 EuWO
- formloser Antrag
- notwendige Angaben: Name, Vorname, Adresse, E-mail-Adresse,
- freiwillige Angaben: Urnenwahllokal (Wunsch-Einsatzort?) oder Briefwahllokal
Wahlamt - Fachbereich für Recht und Ordnung
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Art der Wahl:
Grundsatz: ein Wahlhelfer muss zu der Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt sein, an der er teilnehmen möchte.
Kommunalwahlen und Abstimmungen: deutsch + EU-Bürger und mindestens das 16. Lebensjahr vollendet.
Bundestagswahlen: deutsch und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet.
Landtagswahlen: deutsch und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet.
Europawahlen: deutsch + EU-Bürger und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet.
- formlose Antragstellung
- Einberufungsmail mit Details zu Ort und Zeitraum der Tätigkeit
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgeramt, Wahlen
-
- Rathausgalerie, Kölner Straße 96-100
- 41539 Dormagen
-
- Telefon:
02133 257-3222 - Fax:
02133 257-7732 - E-Mail:
buergeramt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Position: Teamleitung
-
Telefon: 02133 257-3210
-