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Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung I
Kurzbeschreibung
Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Umzug
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Kommune des Rhein-Kreises Neuss zuziehen oder innerhalb der Stadt Dormagen umziehen, ist eine Adressänderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) Ihres Privatfahrzeuges im Bürgeramt möglich. Der neue Wohnsitz muss jedoch vorher angemeldet werden.
Jedoch ist nur die erstmalige Änderung der Zulassungsbescheinigung bzw. des Kfz-Scheins im Bürgeramt möglich.
Eine Anschriftenänderung bei Firmenfahrzeugen oder bei einem Zuzug außerhalb des Rhein-Kreises Neuss muss jedoch weiterhin im Straßenverkehrsamt erfolgen.
Ebenfalls ist die Bevollmächtigung von anderen Personen möglich.
Nach § 27 Absatz 1 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO gilt:
Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter müssen der Zulassungsbehörde unverzüglich gemeldet werden, damit die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Bei Änderungen der Anschrift / Firmenanschrift müssen diese also in den Kfz-Dokumenten (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I) per Aufkleber aufgenommen werden.
Für den Fahrzeughalter:
- Zulassungsbescheinigung/Kfz-Schein
- Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass)
Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (bzw. werden soll), nicht persönlich erscheint, benötigt die beauftragte Person immer:
- eine schriftliche Vollmachten eigenen Lichtbildausweis sowie
- den Lichtbildausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung
Das Fahrzeug muss unverzüglich umgemeldet werden.
Sofortige Änderung nach Prüfung
Sie ziehen innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Dormagen zu oder innerhalb der Stadt Dormagen um
Erstmalige Änderung in der Zulassungsbescheinigung
Sie können die Anschrift der Zulassungsbescheinigung direkt bei der Um/Anmeldung ändern lassen und erhalten einen Aufkleber auf die Zulassungbescheinigung.
Dafür ist ein persönliches Erscheinen im Bürgeramt notwendig.
Terminvereinbarung: timeacle - Stadt Dormagen
Im Bürgeramt vor Ort zu erledigen
Name | Typ | Kosten |
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Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung I | Gebuehr | 11,10 EUR |
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich Recht und Ordnung
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Bürgeramt, Wahlen
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- Rathausgalerie, Kölner Straße 96-100
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-3222 - Fax:
02133 257-7732 - E-Mail:
buergeramt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Teamleitung
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Telefon: 02133 257-3210
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