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Steueridentifikationsnummer
Kurzbeschreibung
Ausgabe der Steueridentifikationsnummer
Beschreibung
Die Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID, ist eine personenbezogene Nummer, die jedem im Inland gemeldeten Bürger und jeder im Inland gemeldeten Bürgerin zur Abwicklung seiner bzw. ihrer Steuerangelegenheiten zugeordnet ist.
Sie wird nach der Geburt oder dem erstmaligen Zuzug nach Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und den Betroffenen postalisch zugeschickt. Sie ist grundsätzlich ein Leben lang gültig.
Beim BZSt werden die für die Identifikation eines Steuerpflichtigen erforderlichen Daten und die jeweils zuständige Finanzbehörde gespeichert.
Die Daten, die das BZSt zu einer natürlichen Person speichert, sind in § 139b Abs. 3 Abgabenordnung (AO) abschließend aufgeführt:
- Steuerliche Identifikationsnummer
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Geschlecht
- gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
- zuständige Finanzbehörden
- Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz
- Sterbetag
- Tag des Ein- und Auszugs
Zum Zweck der Bereitstellung automatisiert abrufbarer Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitgeber speichert das BZSt gemäß § 39e Abs. 2 EStG weitere Meldedaten für jeden Steuerpflichtigen, hinzu. Dabei handelt es sich um Meldedaten
- zur Religionszugehörigkeit
- zum melderechtlichen Familienstand; bei verheirateten oder verpartnerten Steuerpflichtigen wird die IdNr des Ehegatten / Lebenspartners hinzugespeichert
- zu den IdNrn minderjähriger Kinder, soweit diese in derselben Gemeinde wie der Steuerpflichtige gemeldet sind.
gültiges Ausweisdokument
Fachbereich Recht und Ordnung, Bürgeramt
Sofortige Ausstellung
Gültiges Ausweisdokument
Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch.
Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.
Die Unterlagen werden Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet.
Für einen persönlichen Besuch im Bürgeramt, können Sie hier einen Termin erhalten: timeacle - Stadt Dormagen
Um das Formular in Ihren Mandanten des Kommunalportal.NRW einpflegen zu lassen, wenden Sie sich bitte an kommunalportal.nrw@kdn.de (Formular-ID AS_940104) oder nutzen Sie den "Webshop".
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
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Steueridentifikationsnummer | Gebuehr | kostenfrei | Beim Ausdruck zum Mitnehmen fällt eine Gebühr von 2,50 € an. Im vereinfachten Verfahren ist dies kostenfrei. |
Zuständige Einrichtungen
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Bürgeramt, Wahlen
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- Rathausgalerie, Kölner Straße 96-100
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-3222 - Fax:
02133 257-7732 - E-Mail:
buergeramt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Fachbereich Recht und Ordnung
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Teamleitung
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Telefon: 02133 257-3210
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