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Fischereischein (Verlängerung)

Kurzbeschreibung

Verlängerung Fischereischein

Beschreibung

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben.

Ab 01.04.2024 hat der Rhein-Kreis Neuss die Ausstellung von Fischereischeinen übernommen. 

Folgender Link führt Sie zur Beantragung des Fischereischeins beim Rhein-Kreis Neuss -> (Link) 

Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung

Angeln nur mit Fischereischein

Das Ablegen der Fischereiprüfung ist in Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Nur nach der bestandenen Prüfung kann ein Fischereischein kostenpflichtig – für entweder ein oder für fünf Jahre – erworben werden. Die entsprechend fällig werdenden Gebühren können der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW entnommen werden. Nach dem Landesfischereigesetz wird mit der Gebühr für den Fischereischein eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben, die dem Land zufließt, und nach Anhörung des Beirates für das Fischereiwesen zur Förderung der Fischerei zu verwenden ist.

Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt auch in Nordrhein-Westfalen, wenn der Inhaber dort seinen ständigen Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt der Erteilung hatte. Wenn der Fischereischeininhaber seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen begründet, wird der Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben, soweit der Inhaber nach den in dem anderen Bundesland geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Name Typ Kosten
Fischereischein (Verlängerung) Gebuehr 16,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen