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Fundsachen (Negativbescheinigung/Auskunft)
Kurzbeschreibung
Negativbescheinigung über Fundsachen für z.B. Versicherungen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Beim Fundbüro erhalten Sie eine Bescheinigung darüber, dass der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde (sogenannte Negativbescheinigung).
Diese können Sie dann der Versicherung vorlegen.
- Personaldokumente
- Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
- Gegenstandsbeschreibung
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Fundbüro im Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung
Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen erfolgt eine umgehende Zusendung.
Sie sind der Eigentümer der Verlustsache.
Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch.
Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.
Die Negativauskunft wird Ihnen nach Prüfung postalisch zugesendet.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Negativbescheinigung | Keine Angabe | 2,50 EUR |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgeramt, Wahlen
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- Rathausgalerie, Kölner Straße 96-100
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-3222 - Fax:
02133 257-7732 - E-Mail:
buergeramt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Fachbereich Recht und Ordnung
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Teamleitung
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Telefon: 02133 257-3210
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