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Stadtjugendplan

Kurzbeschreibung

Die Stadt Dormagen fördert Maßnahmen für Dormagener Kinder und Jugendliche und Einrichtungen im Stadtgebiet, die der Intention des Kinder- und Jugendhilferechts nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) entsprechen.


Die Förderung erfolgt durch Beratung, Zusammenarbeit, sonstige Hilfe und finanzielle Zuwendungen.

Beschreibung

Förderbereiche

Gefördert werden laut Stadtjugendplan folgende Förderbereiche:

    1. Fahrten

      1.1 Fahrten und Internationale Begegnungen

      1.2 Familienerholungsfahrten

      1.3 Fahrten Menschen mit Behinderung

    2. Anschaffungen und Reparaturen, Bildungsarbeit, Veranstaltungen

      2.1 Anschaffungen und Reparaturen

      2.2 Schulungen, Seminare

      2.3 Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche

      2.4 Anmietung von Räumen im Einzelfall

      2.5 Sonderanschaffungen

    3. Förderung von ehrenamtlich geführten Jugendfreizeitstätten

      3.1 Aktivitätenförderung Jugendfreizeitstätten mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen

      und Mitarbeitern

    4. Weitere Förderbereiche

      4.1 Stadtranderholung

Finanzielle Zuwendungen werden auf Antrag gewährt und erfolgen nach Prüfung und Bewilligung durch die Verwaltung. Sonderanschaffungen werden zusätzlich erst nach Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss gewährt.

Die Antragsfristen und Erläuterungen sowie einzureichenden Unterlagen sind aus den jeweiligen Positionen im Stadtjugendplan ersichtlich.

Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und ist mit einem Verwendungsnachweis nachzuweisen. Über gewährte Zuschüsse, mit Ausnahme der Aktivitätenförderung, sind Verwendungsnachweise und Teilnehmendenlisten vorzulegen.

Die Stadt Dormagen fördert im Rahmen des Stadtjugendplanes Maßnahmen für Dormagener Kinder und Jugendliche und Einrichtungen im Stadtgebiet, die der Intention des Kinder- und Jugendhilferechts nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) entsprechen.

Die aktuell gültige Fassung des Stadtjugendplanes ist über folgenden Link abrufbar:
Stadtjugendplan Stadt Dormagen (Stand: 01.01.2022)

Erforderlich ist das ausgefüllte jeweilige Antragsformular mit dazugehörigen Anlagen.

Förderung und Planung, Fachbereich Kinder, Jugend, Familien und Schule

Antragsfristen

    1. Fahrten

      1.1 Fahrten und Internationale Begegnungen: 31.03.

      1.2 Familienerholungsfahrten: 31.03.

      1.3 Fahrten Menschen mit Behinderung: 31.03.

    2. Anschaffungen und Reparaturen, Bildungsarbeit, Veranstaltungen

      2.1 Anschaffungen und Reparaturen: 30.04.

      2.2 Schulungen, Seminare: 30.04.

      2.3 Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche: 30.04.

      2.4 Anmietung von Räumen im Einzelfall: 30.04.

      2.5 Sonderanschaffungen: 30.06. des  Vorjahres

    3. Förderung von ehrenamtlich geführten Jugendfreizeitstätten

      3.1 Aktivitätenförderung Jugendfreizeitstätten mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen

      und Mitarbeitern: 31.08.

    4. Weitere Förderbereiche

      4.1 Stadtranderholung: 31.05.

Sollten nach der Antragsfrist noch Mittel zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach Ende der Frist angenommen werden. Die jeweiligen Anträge müssen bis spätestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn vorliegen.

Die detaillierten Förderrichtlinien, Voraussetzungen und Erläuterungen sind dem aktuell gültigen Stadtjugendplan zu entnehmen:

Stadtjugendplan Stadt Dormagen (Stand: 01.01.2022)

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Jugend- und Wohlfahrtsverbände sowie Vereine, die nach § 75 SGB VIII anerkannt sind.

Einschränkungen:

  • Sportvereine sind nur antragsberechtigt zur Position 1.1.
  • Nach diesen Richtlinien können nicht gefördert werden: Veranstaltungen schulischer, religiöser, parteipolitischer, gewerkschaftlicher und sportlicher Art.

In besonderen und begründeten Ausnahmefällen können auch andere Antragstellende Zuschüsse nach den Förderrichtlinien des Stadtjugendplanes erhalten.

Die unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen sind bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen so zu berücksichtigen, dass Benachteiligungen abgebaut werden. Bundes-, Landes- und Kreismittel sind vorrangig zu beantragen.

Ablauf Antragsstellung

  1. Sie informieren sich, ob Sie die Voraussetzungen für einen Antrag nach dem stadtjugendplan erfüllen.
  2. Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle.
  3. Die Prüfung und Bewilligung erfolgt durch die Verwaltung, bei Position 2.5 ist eine Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss notwendig.
  4. Sie reichen nach der Durchführung den Verwendungsnachweis zur im Bewilligungsbescheid gesetzten Frist ein.
  5. Die Verwaltung prüft den Verwendungsnachweis.

Stellen der Antragsstellung

Postalisch
Stadt Dormagen
F 51 - 5 
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen

Persönlich
Im Familienbüro der Stadt Dormagen
Neues Rathaus – Eingang Ecke Castellstr. - Römerstr., 41539 Dormagen
Etage/Raum 0./0.18 b

Per E-Mail
michelle.buettgen@stadt-dormagen.de

Die Richtlinien des Stadtjugendplanes begründen keinen Rechtsanspruch auf Leistungen und gelten nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Der Fachbereich Kinder, Jugend, Familien und Schule ist berechtigt, an Ort und Stelle Überprüfungen vorzunehmen. Nicht zweckentsprechende verwendete Mittel müssen zurückgezahlt werden.

Michelle Büttgen
Fachbereich Kinder, Jugend, Familien und Schule
Tel: +492133 257244