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Bürgerantrag
Kurzbeschreibung
Anregungen und Beschwerden können Sie gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an den Rat der Stadt Dormagen richten.
Beschreibung
Mithilfe eines Bürgerantrags nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.
Dieses Recht ist auch Ausfluss des im Grundgesetz garantierten Petitionsrechts und kann deshalb auch dann geltend gemacht werden, wenn es sich gegen Verwaltungshandeln richtet, gegen das Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe eingelegt werden können.
§ 24 Gemeindeordnung NRW
§ 8 der Hauptsatzung der Stadt Dormagen
Fachbereich Bürger- und Ratsangelegenheiten/Ratsbüro und Beschwerdemanagement
Der Bürgerantrag ist schriftlich und mit Unterschrift versehen beim Bürgermeister der Stadt Dormagen einzureichen.
Juristische Personen sind nicht antragsberechtigt.
Nach Eingang einer Beschwerde oder Anregung wird zunächst geprüft, ob es sich um eine Angelegenheit handelt, die in den Aufgabenbereich der Stadt Dormagen fällt. Andernfalls wird sie vom Bürgermeister an die zuständige Stelle weitergeleitet und der Antragsteller bzw. die Antragstellerin wird unterrichtet.
Fällt der Antrag in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Dormagen, entscheidet der Rat, in welchem Fachausschuss die Angelegenheit erledigt wird. Der zuständige Fachausschuss prüft den Antrag inhaltlich und gibt dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin die Möglichkeit, das Anliegen dem jeweiligen Ausschuss mündlich vorzutragen. Anschließend überweist der Ausschuss die Anregung oder Beschwerde an eine zur Entscheidung berechtigte Stelle. Der Ausschuss kann bei der Überweisung Empfehlungen aussprechen. An die Empfehlung ist die zur Entscheidung berechtigte Stelle jedoch rechtlich nicht gebunden.
Bei Fragen können Sie Sich an die o.g. Kontaktpersonen wenden.
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich Bürger- und Ratsangelegenheiten
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Ratsbüro und Beschwerdemanagement
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Produktverantwortung
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Telefon: 02133 257-3020
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E-Mail: iris.wenski@stadt-dormagen.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3021
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E-Mail: astrid.mueller@stadt-dormagen.de
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