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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kurzbeschreibung

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese wird unter Umständen benötigt, um die Solvenz oder die Gewerbezuverlässigkeit zu bescheinigen, und kann für die Gewerbeanmeldung erforderlich sein.
Der Antragsteller erhält eine Bescheinigung über das Erfüllen seiner kommunalen Zahlungsverpflichtungen, d.h. eine Bestätigung, dass seitens der Stadt Dormagen keine rückständigen Forderungen bestehen.

Voraussetzung: Es dürfen keinerlei offene Forderungen der Stadt Dormagen gegen den Antragsteller bzw. Bescheinigungsinhaber bestehen. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden, die Bearbeitungsdauer beträgt etwa eine Woche zur Klärung der finanziellen Zuverlässigkeit und Fertigung der Bescheinigung.

Beschreibung

Die "Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Dormagen bestehen.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, zum Beispiel:

  • die Erteilung einer Gaststättenkonzession
  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Spielhallen Reisegewerbekarten
  • öffentliche Ausschreibungen
  • Taxi/Mietwagengewerbe
  • Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO

Bitte geben Sie bei der Beantragung an, für welche Stelle die Bescheinigung benötigt wird.

  • falls Bevollmächtigter: Vollmacht
  • Personalausweis
Name Typ Kosten
Unbedenklichkeitsbescheinigung Gebuehr 29,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

  • Steueramt
      • Paul-Wierich-Platz 2
      • 41539 Dormagen

Zuständige Kontaktpersonen