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Baulastenverzeichnis

Kurzbeschreibung

  • Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • Eintragung und Löschung von Baulasten

Landesbauordnung NRW 2018 (BauO NRW 2018) Bauordnung NRW 2018

Für eine Auskunft benötigt:

  • Eigentumsnachweis oder berechtigtes Auskunftsinteresse
  • Rechnungsanschrift

Für die Eintragung benötigt:

  • Unbeglaubigter Grundbuchauszug, Abteilung 1 und 2 (nicht älter als 3 Monate) für das/die belastende/n Flurstück/e
  • Fünf  Lagepläne (1 Original, 4 Kopien)

 

Bauaufsicht und Bauverwaltung, Fachbereich Städtebau

Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig (zu Lasten des Begünstigten).

Eintragung oder Löschung einer Baulast:

Klären sie bitte vorher ab, ob die Eigentümer des betreffenden Grundstücks zur Baulastübernahme bereit sind.

Falls ein Erbbaurecht besteht, klären Sie dies auch mit dem Erbbauberechtigten.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: Herr Tim Hohlmann 

Eintragung und Löschung einer Baulast: Frau Bettina Hoffmann

Baubürgerbüro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen