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Beteiligungen
Kurzbeschreibung
Unter "weiterführende Links" haben Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan.
Beschreibung
Die Öffentlichkeit -zu der auch Kinder und Jugendliche gehören- kann sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Bebauungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern.
Stadtplanung, Fachbereich Städtebau
Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (siehe Rechtsgrundlagen)
Regelverfahren (vereinfachtes/beschleunigtes Verfahren abweichend):
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
Zuständige Einrichtungen
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Stadtplanung
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- Mathias-Giesen-Str. 11
- 41540 Dormagen
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