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Hundehaltung - Große Hunde
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist nach § 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW) der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen zum Halten eines ‚großen Hundes’ nach § 11 Absatz 1 LHundG NRW
- fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
- Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis durch die Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes, einer anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammer benannten Tierärzte
Ordnungsamt
Voraussetzungen zum Halten eines ‚großen Hundes’ nach § 11 (1) LHundG NRW
- Anzeige des Hundes
Die Leistung kann schriftlich beantragt werden.
Für die Anzeige eines ,großen Hundes‘ wird eine Gebühr von 25,00 Euro erhoben.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-7000 - Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Fachbereich Recht und Ordnung
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3241
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E-Mail: annika.mertens@stadt-dormagen.de
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