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Baumateriallagerung, Baukran, Container etc. länger als 48 Stunden
Beschreibung
Sondernutzungserlaubnis und Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrsordnung (StVO): Lagerung von Baumaterial, Aufstellen von Containern und Bauwagen, Gerüstbau, Aufstellen von Bauzäunen etc. im öffentlichen Verkehrsraum.
Nach Antragstellung wird geprüft, ob der Antrag genehmigt werden kann im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und eventuell erforderliche Verkehrslenkungsmaßnahmen.
Über den Antrag wird dann entschieden und die Genehmigung/Erlaubnis ggf. unter Mitteilung eventueller Auflagen (Verkehrslenkungsmaßnahmen) ausgestellt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Umfang der Maßnahme ca. 5 Tage, die Gebühren richten sich nach Umfang und Geltungsdauer der Genehmigung/Erlaubnis zuzüglich einer Sondernutzungsgebühr.
Bitte beachten Sie: Der Antrag sollte spätestens drei Wochen vor Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche vorliegen.
§ 18 Straßenwegegesetz
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Ca. 5 Tage je nach Umfang der beantragten Erlaubnis
Lagerung von Baumaterial, Aufstellen von Baukränen, Baugerüsten, Bauzäunen etc.
- ohne Ortstermin: 55,00 €
- mit Ortstermin: 80,00 €
- Aufstellen von Containern: 25,00 € + Sondernutzungsgebühren
- Sondernutzungsgebühren: 4,00-4,50 € /qm monatlich
- nach ablauf von 6 Monaten: 4,50-5,00 €/qm monatlich
- nach Ablauf von 12 Monaten: 5,00-5,50 €/qm monatlich
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Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-7000 - Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3241
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