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Personalausweis (vorläufiger)

Kurzbeschreibung

Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Zur Antragsstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich, wenn die Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen für einen endgültigen Personalausweis nicht ausreichend ist, das Dokument kurzfristig benötigt wird oder bei Verlust. 

Ein vorläufiger Personalasuweis kann nicht beantragt werden, wenn ein Reisepass vorhanden ist.

Bürgeramt, Fachbereich für Recht und Ordnung

Die Erstellung mit anschließender Aushändigung erfolgt bei Antragsstellung.

Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Zu Antragsstellung für Minderjährige unter 16 Jahren, gelten die Richtlinien zum Personalausweis für Minderjährige.

  • Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde (=aktueller Auszug aus dem Geburtenregister) zu Identifikation
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Inneren (nicht älter als 1 Jahr / bei Kindern aktuell)

10,00 Euro

Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung (bar oder unbar) zu entrichten.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen