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Personalausweis (vorläufiger)

Kurzbeschreibung

Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Zur Antragsstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich, wenn die Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen für einen endgültigen Personalausweis nicht ausreichend ist, das Dokument kurzfristig benötigt wird oder bei Verlust. 

Ein vorläufiger Personalasuweis kann nicht beantragt werden, wenn ein Reisepass vorhanden ist.

Bürgeramt, Fachbereich für Recht und Ordnung

Die Erstellung mit anschließender Aushändigung erfolgt bei Antragsstellung.

Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Zu Antragsstellung für Minderjährige unter 16 Jahren, gelten die Richtlinien zum Personalausweis für Minderjährige.

10,00 Euro

Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung (bar oder unbar) zu entrichten.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen