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Anzeige einer Geburt

Kurzbeschreibung

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Beschreibung

Für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig. Unabhängig vom Wohnsitz der Eltern werden alle Kinder die in Dormagen geboren werden, durch das Standesamt Dormagen beurkundet. Wird Ihr Kind im Rheinland Klinikum geboren, wird uns die Geburt durch das Krankenhaus angezeigt.

Sie erhalten auf der Station ein Merkblatt (siehe oben rechts) mit allen Informationen über die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen. Außerdem erhalten Sie ein Formular, auf welchem Sie den/die Vornamen für das Kind eintragen und angeben können, ob Sie neben den gebührenfreien Geburtsurkunden für Elterngeld, Kindergeld und die Krankenkasse weitere, gebührenpflichtige Geburtsurkunden erhalten möchten.

In der Regel kann die Anmeldung komplett online erfolgen; Sie senden uns einfach die Unterlagen per E-Mail zu und bekommen die Geburtsurkunden für Ihr Kind mit der Post zugeschickt.

Sollte in Ausnahmefällen eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, setzen wir uns mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung in Verbindung

Ist eine vertrauliche Geburt geplant, so wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder an das Krankenhaus oder die sonstige Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, müssen Sie die Geburt persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche anzeigen. Sind Sie an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Dabei ist es egal, wo Sie zum Zeitpunkt der Geburt gemeldet sind.

 

Zuständige Einrichtungen