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Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsantrag

Kurzbeschreibung

Die Förderung selbst genutzten Wohnraums ist ein Ziel der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Das Land fördert den Neubau und Erwerb von eigengenutzten Immobilien für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen.

Die Förderrichtlinien sehen vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden.

Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Zinsen zu senken (davon ausgenommen sind Neuförderungen ab dem Jahr 2023). Hierbei wird die individuelle Einkommenssituation der dem Haushalt zugehörigen Personen berücksichtigt. 

Der Antrag auf Senkung der Zinsen wird bei der NRW.Bank gestellt. Für diesen Antrag wird ein Einkommensnachweis benötigt, den das Amt Soziales Wohnen für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Dormagen ausstellt.

 

-  Antrag auf Zinssenkung, ausgefüllt und unterschrieben

-  Anhebungsschreiben der NRW.Bank

-  Einkommensnachweise entsprechend persönlichen Einkommenssituation (siehe Nachweisliste)

Zur Zeit ca. 4-6 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Nachweise.

Für die Beantragung der Einkommensbescheinigung füllen Sie bitte das Antragsformular vollständig aus und reichen dieses mit allen erforderlichen Einkommensnachweisen beim Amt Soziales Wohnen ein. Insbesondere muss das Anhebungsschreiben der NRW.Bank eingereicht werden.

Hier erfolgt dann die Einkommensprüfung nach den gesetzlich festgelegten Vorgaben und Sie erhalten eine Bestätigung über die festgestellte Höhe der Einkommensüberschreitung oder -unterschreitung. Diese Bestätigung ist anschließend der NRW.BANK zusammen mit dem Antrag auf Zinssenkung zuzusenden.