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Niederschlagswassergebühr

Beschreibung

Niederschlagswasser ist nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.

Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der versiegelten Flächen (qm) auf dem Grundstück, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die Abwasseranlage gelangen kann, erhoben.

Wird das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser nachweislich als Brauchwasser genutzt oder auf dem Grundstück versickert, kann eine Gebührenermäßigung in Betracht kommen. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich der Voraussetzungen an die nebenstehende Einrichtung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen