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Feuerwerk und pyrotechnische Effekte

Kurzbeschreibung

Privates Feuerwerk der Kategorie F2

Möchten Sie ohne entsprechende sprengstoffrechtliche Berechtigung zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember ein F2-Feuerwerk abbrennen, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung. Ob und welche Effekte zugelassen werden, hängt vom konkreten Vorhaben ab. 

Feuerwerk durch berechtigte Personen

Für Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber gelten besondere Anzeigevorschriften. Beschreiben Sie Feuerwerk und Sicherheitsmaßnahmen nachvollziehbar. Eine persönliche sprengstoffrechtliche Berechtigung ersetzt nicht die Prüfung des Einsatzortes. Anzeige und Ausnahmebewilligung für Privatpersonen sind unterschiedliche Verfahren.

Bühnen- und Veranstaltungspyrotechnik

Für Effekte in Theatern, vergleichbaren Einrichtungen sowie Film- und Fernsehproduktionsstätten gelten besondere Regeln. Klären Sie die Anforderungen an Erprobung und Vorführung unter Beteiligung der zuständigen Brandschutz- und Ordnungsstellen. Benennen Sie Produkte, Einsatzort und beabsichtigte Verwendung.

Ordnungsamt

SprengG, 1. Spreng VO, LImschG NRW, ergänzende Vorschriften

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen