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Hundehaltung - bestimmter Rassen

Beschreibung

'Bestimmte Rassen' im Sinne des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) sind Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden (§ 10 LHundG NRW).

Erforderliche Unterlagen zum Halten eines ‚Hundes bestimmter Rassen’ nach § 10 Absatz 1 LHundG NRW:

  • Führungszeugnis der Belegart 0
  • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
  • Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000€ für Personenschäden und 250.000€ für sonstige Schäden
  • Nachweis der Sachkunde durch die Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes (Veterinäramt des Rhein-Kreises-Neuss)
  • Angaben zur ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung

Ordnungsamt

Für 'Hunde bestimmter Rassen' gilt grundsätzlich generell Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zugelassen werden.

Voraussetzungen zum Halten eines ‚Hundes bestimmter Rassen’ nach § 10 Absatz 1 LHundG NRW:

  • Ordnungsbehördliche Erlaubnis
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Die Halterin / Der Halter ist in der Lage den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
  • Es ist sicherzustellen, dass eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen wird

Die Leistung kann schriftlich beantragt werden.

Für die Halteerlaubnis wird in der Regel eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 70€ erhoben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen