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Baugrund auf Kampfmittel überprüfen lassen

Kurzbeschreibung

Sie planen Bauarbeiten mit Eingriffen in den Boden? Klären Sie vorab einen möglichen Kampfmittelverdacht. Der erste Schritt ist die Luftbildauswertung; abhängig vom Ergebnis und Ihrem Vorhaben kann anschließend eine Untersuchung vor Ort erforderlich werden.

Beschreibung

Im Boden können noch Kampfmittel aus den Weltkriegen vorhanden sein. Bei der Vorbereitung eines Bauvorhabens ist deshalb zu prüfen, ob für den betroffenen Bereich Hinweise auf eine Belastung bestehen und welche Maßnahmen vor den geplanten Arbeiten notwendig sind. Baugrundstücke müssen nach § 13 Satz 2 BauO NRW 2018 für die baulichen Anlagen geeignet sein.

Die Bauherrschaft bleibt für die erforderliche Klärung verantwortlich. Das Ordnungsamt Dormagen ist die örtliche Anlaufstelle und arbeitet mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf zusammen. Eine Baugenehmigung ersetzt eine erforderliche Kampfmittelprüfung nicht.

Schritt 1 Luftbildauswertung beantragen

Reichen Sie den Antrag auf Luftbildauswertung mit einer eindeutigen Kennzeichnung der zu prüfenden Fläche beim Ordnungsamt ein. Beschreiben Sie das Bauvorhaben und die vorgesehenen Bodeneingriffe. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst bewertet verfügbare historische Luftbilder und weitere Erkenntnisse; dabei wird noch keine Untersuchung des Grundstücks im Boden durchgeführt.

Sie erhalten eine Mitteilung zum Ergebnis und zu den daraus folgenden Empfehlungen beziehungsweise erforderlichen weiteren Schritten. Entscheidend ist der konkret untersuchte Bereich. Eine Luftbildauswertung ist keine uneingeschränkte Garantie auch bei einer etwaigen Freigabe der Baufläche, dass im gesamten Grundstück keine Kampfmittel vorhanden sind.

Schritt 2 Weitere Untersuchung abstimmen und beantragen

Wenn die Bewertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Untersuchung vor Ort vorsieht, stellen Sie hierfür den gesonderten Antrag auf Kampfmitteluntersuchung beim Ordnungsamt. Fügen Sie die vorhandene Auswertung beziehungsweise das zugehörige Aktenzeichen und die Unterlagen zum vorgesehenen Untersuchungsbereich bei. Ein Antrag direkt beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ist unzulässig.

Die Untersuchungsart richtet sich nach den Erkenntnissen und dem geplanten Eingriff. Sie wird fachlich festgelegt und ist keine frei austauschbare Auswahlmöglichkeit:

  • Flächenüberprüfung: Ein abgegrenzter Bereich wird auf Hinweise im oberflächennahen Boden untersucht.
  • Verdachtspunktüberprüfung: Ein konkreter Hinweis, etwa auf einen möglichen Bombenblindgänger, wird gezielt überprüft; dafür können weitergehende Sondierungen erforderlich sein.
  • Besondere Baugrundeingriffe: Bei tiefen oder erschütterungsintensiven Eingriffen können zusätzliche Sicherungs- oder Untersuchungsmaßnahmen zu klären sein. Teilen Sie insbesondere geplante Bohr-, Ramm- oder vergleichbare Arbeiten mit.

Vorbereitung des Grundstücks

Für die Untersuchung müssen Zugang, Leitungsverläufe und mögliche Hindernisse geklärt sein. Je nach Maßnahme werden beispielsweise eine Betretungserlaubnis, Angaben zur Leitungsfreiheit und Informationen über Auffüllungen, Versiegelungen oder Altlasten benötigt. Welche Vorbereitungen Sie konkret veranlassen müssen, wird für Ihren Fall mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Führen Sie vorbereitende Bodeneingriffe im Verdachtsbereich nicht eigenmächtig durch.

Ergebnis und weitere Bauplanung

Nach der Untersuchung werden die Ergebnisse und gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen mitgeteilt. Beachten Sie, auf welche Fläche, Untersuchungstiefe und Tätigkeit sich die Bewertung bezieht. Änderungen an Lage oder Umfang der Bauarbeiten können eine erneute Abstimmung notwendig machen. Bewahren Sie die Unterlagen für die weitere Planung auf und geben Sie relevante Hinweise an die ausführenden Unternehmen weiter.

Verdächtiger Gegenstand während der Arbeiten

Stellen Sie Arbeiten im Fundbereich ein, halten Sie Abstand und rufen Sie aus sicherer Entfernung das Ordnungsamt oder die Polizei unter der 110. Nutzen Sie die Hinweise unter „Kampfmittel gefunden“. Ein neuer Fund ist unabhängig vom laufenden Antragsverfahren sofort zu melden.

Ordnungsamt

Reichen Sie den Antrag auf Lufbildauswertung möglichst frühzeitig ein. Eine erforderliche Untersuchung des Baugrundstückes ist ein Verfahren, dass je nach Umfang einige Wochen in Anspruch nimmt.

s. Downloadbereich

Die Luftbildauswertung sowie anschließende Untersuchung der Baufläche inkl. Bergung möglicher Kampfmittel ist für Sie kostenfrei. 
Beachten Sie bitte, dass sämtliche vorbereitenden Maßnahmen durch Sie zu veranlassen und kostentechnisch zu tragen sind.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen